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für amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Gutachterwahl

Freie Gutachterwahl? Wichtig ist: Sind Sie nicht der Unfallverursacher, können Sie zur Sicherung Ihrer Schadenersatzansprüche sofort ein fachkompetentes, neutrales Unfallschadensgutachten in Auftrag geben. Die Besichtigung des Unfallfahrzeuges durch uns als unabhängige und qualifizierte Kfz Sachverständige erfolgt unverzüglich.

Natürlich besichtigen wir die Fahrzeuge auf Wunsch auch bei Ihnen direkt vor Ort. Sind Sie selbst der Unfallverursacher müssen Sie Ihre Versicherung davon in Kenntnis setzen. Aber auch hier sollten Sie mit Ihrer Versicherung über einen neutralen, qualifizierten Gutachter sprechen. Die Wahl eines neutralen Gutachters ist zur objektiven Beurteilung IMMER die richtige Entscheidung. Er wird Ihnen auch wichtige Tipps zum weiteren Verfahren geben und Sie umfassend informieren.

Unabhängigen Gutachter wählen

Oftmals versuchen Versicherer den Geschädigten durch den eigenen Sachverständigen zu einer „unkomplizierten und schnellen Regulierung“ zu bewegen. Dass die Sachverständigen die Schäden dabei häufig im Sinne der Versicherer interpretieren, wird hier verschwiegen.

Wir raten daher zur Wahl eines eigenen Sachverständigen, damit Ihr Recht gewahrt bleibt. Bei Fragen zur Gutachterwahl, sprechen Sie uns gerne an.

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