Ersatz der Mehrwertsteuer
Seit dem 01.08.2002 wird bei der Schadensregulierung lediglich die Mehrwertsteuer ersetzt, die tatsächlich angefallen ist. Was heißt das genau im konkreten Schadenfall?
Das bedeutet im Einzelnen, dass bei fiktiver Abrechnung, also der Auszahlung der im Gutachten angegebenen Reparatursumme (ggf. abzüglich eins Restwertes), auch die Mehrwertsteuer abgezogen wird.
Ein Rechenbeispiel der Schadensregulierung
Kalkuliert wurde eine Schadenhöhe von: 1000,00 EUR + 190,00 EUR MwSt.
Es wurde ein Restwert ermittelt in Höhe von: 200,00 EUR
Die Versicherung wird demzufolge bei fiktiver Abrechnung also 800,00 EUR auszahlen.
Werden jedoch Rechnungen für Ersatzteile oder Reparaturen eingereicht, kann der hierauf ausgewiesene Mehrwertsteueranteil ebenfalls geltend gemacht werden, heißt: die Versicherung zahlt auch diesen!
(Vgl. dazu BGB §249 (2))
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