Entschädigung im Falle eines Nutzungsausfalles
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Nutzungsausfallentschädigung

Nach einem Schadenfall muss Ihr Auto in einer Werkstatt repariert werden? Sie sind aber auf Ihr Fahrzeug angewiesen? Wir prüfen, wann Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht. 

Praxisbeispiel

Michael S. aus Hildesheim fragte:Da ich beruflich auf mein Auto angewiesen bin brauche ich während der Dauer der Reparatur ein Mietfahrzeug. Die Reparaturdauer wurde von Ihnen mit 5-7 Werktagen angegeben. Im Gutachten steht, dass mir eine tägliche Nutzentschädigung in Höhe XX,- € zusteht. Wie kann ich diese geltend machen?

Antwort: In diesem Fall können Sie zwischen einer Barzahlung durch die gegnerische Versicherung oder einem Mietwagen wählen.

Zu bedenken ist aber: eine Barzahlung wird in der Regel später erfolgen, als der Bedarf der Mobilität eintritt, das kann im obigen Fall problematisch werden, da Herr S. beruflich viel unterwegs ist. Da sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert werden soll, wird ihm diese in der Regel, unter Beachtung der im Gutachten angegebenen Nutzungsausfallentschädigung, ein Fahrzeug zur Verfügung stellen oder eines durch Kooperationspartner vermittelt.
Die entstehenden Kosten werden dabei direkt mit der Versicherung abgerechnet.

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